Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Aktima GmbH

    zur Veranstaltung „Manuelle Schmerztherapie“

    Stand: 01.02.2026

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aktima GmbH regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Aktima GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der HRB 11835, Würzburger Straße 37, 63739 Aschaffenburg, vertreten durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Herrn Tobias Eisele, - kurz auch Veranstalter genannt - und den Teilnehmern der Veranstaltungen „Manuelle Schmerztherapie“ – kurz Vertragspartner oder Teilnehmer genannt.

    Präambel

    Die Aktima GmbH ist eine private Fortbildungsakademie, die sich auf praxisnahe Fortbildungsangebote für Angehörige der Gesundheitsberufe spezialisiert hat. Die angebotene Veranstaltung „Manuelle Schmerztherapie“ richtet sich insbesondere an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Heilpraktiker und Ärzte. Die Fortbildung soll den Teilnehmenden fundierte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten vermitteln, mit denen Schmerzpatienten effizienter und erfolgreicher behandelt werden können. Durch das Absolvieren der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden künftig bessere Behandlungsergebnisse in ihrer therapeutischen Arbeit erzielen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Verträge zur Teilnahme an den durch den Veranstalter gestellten Veranstaltungen dem deutschen Recht unterliegen. Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter, auch wenn zur besseren Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird.

    
1. Allgemeine Bestimmungen

    (1) Geltungsbereich: Diese AGB schließen die Geltung aller Geschäftsbedingungen des Teilnehmers aus. Diese AGB dürfen nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Veranstalters geändert oder abbedungen werden. Setzt die Aktima GmbH ihre vertraglichen Rechte nicht durch, kann dies nicht als Verzicht auf eines dieser Rechte ausgelegt werden.

    (2) Begriffsbestimmungen:

    (a) Vertrag: Diese AGB und weitere Bedingungen, die von der Aktima GmbH in der endgültigen Teilnahmebestätigung näher bestimmt sind, einschließlich einbezogener Dienstleistungsbeschreibungen.
    (b) Dienstleistungen: Sämtliche angebotenen Leistungen, die die Aktima GmbH im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Verträgen zur Teilnahme an der Veranstaltung „Manuelle Schmerztherapie“ gegenüber den Teilnehmern erbringt.

    
2. Gegenstand

    (1) Der Teilnehmer nimmt an der Fortbildungsmaßnahme „Manuelle Schmerztherapie“ teil, die vom Veranstalter organisiert und durchgeführt wird.

    (2) Die konkreten Veranstaltungsdaten ergeben sich aus den auf der Homepage des Veranstalters angebotenen Fortbildungsmaßnahmen.

    (3) Die Fortbildungsmaßnahme erfolgt in Präsenz an der Geschäftsadresse der Akademie in der Würzburger Straße 37, 63739 Aschaffenburg. Eine kurzfristige Änderung der mitgeteilten Fortbildungsstätte ist möglich. Der Teilnehmer wird hierzu spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn informiert. Aus der Änderung der Tagungsstätte können keine Ansprüche hergeleitet werden.

    (4) Bei den Leistungen des Veranstalters handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Fortbildungserfolg ist nicht geschuldet.

    (5) Bei den angebotenen Fortbildungsmaßnahmen handelt es sich nicht um eine kassenanerkannte Fortbildung.

    
3. Pflichten des Veranstalters

    (1) Der Veranstalter sorgt für eine gewissenhafte Durchführung der Fortbildungsmaßnahme.

    (2) Der Veranstalter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Einhaltung

    (a) der Lehrplaninhalte sowie aller Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen der Fortbildungsmaßnahme notwendig sind und vermittelt werden sollen;
    (b) nur solche Personen mit der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung zur Durchführung der Fortbildung geeignet und qualifiziert sind;
    (c) den Teilnehmern Lern- und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Fortbildungsmaßnahme erforderlich sind.

    (3) Der Veranstalter sorgt für die tägliche Grundverpflegung während der Fortbildungsdauer, bestehend aus einem Mittagessen sowie Getränken.

    (4) Die Schulung erfolgt, vorbehaltlich der Verwendung fremdsprachiger Fachbegriffe, in deutscher Sprache.

    
4. Pflichten des Teilnehmers

    (1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, regelmäßig an der Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihm übertragenen Aufgaben im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme gewissenhaft zu erfüllen und an seinem individuellen Erfolg mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet auch die Wahrnehmung der mit dem Veranstalter vereinbarten Fortbildungstermine.

    (2) Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldung namentlich benannte Person. Zur Identifizierung des Berufsstandes hat der Teilnehmer dem Veranstalter mit verbindlicher Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung eine Kopie seiner Zulassungsurkunde zu übersenden.

    (3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Fortbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.

    (4) Bestandteil der Fortbildungsmaßnahme ist eine verbindliche Exkursion/Ausflug, die inhaltlich in das Gesamtkonzept der Fortbildung integriert ist. Die Teilnahme an dieser Exkursion ist für den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung verpflichtend. Nimmt der Teilnehmer an der Exkursion nicht teil, gilt die Fortbildung als nicht abgeschlossen. In diesem Fall entfällt die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung.

    (5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, beim Fernbleiben von der Fortbildungsmaßnahme, den Veranstalter unter Angabe des Grundes unverzüglich zu informieren. Im Krankheitsfalle ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter spätestens am 3. Kalendertag nach Beginn der Erkrankung, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Die Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren. Es gilt § 5 Abs. 3 der AGB entsprechend.

    (6) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters im Rahmen der Durchführung der Fortbildungsmaßnahme Folge zu leisten.

    5. 
Durchführungsgarantie, Rücktrittsvorbehalt, Kündigung

    (1) Die Fortbildung findet sicher statt bei einer Anmeldezahl von mindestens 10 Teilnehmern (Durchführungsgarantie). Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, die Fortbildung spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage werden bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    (2) Bei kurzfristigen Absagen von Referenten, krankheitsbedingten Ausfällen der Referenten oder höherer Gewalt behält sich der Veranstaltungsleiter vor, die Fortbildung durch einen Ersatzreferenten und/oder an einem anderen Ort und/oder zu einem anderen Termin durchzuführen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Referent und/oder Inhalt der Fortbildung rechtzeitig hierüber informieren.

    (3) Im Falle einer Verschiebung der Fortbildung auf einen anderen Termin werden dem Teilnehmer seitens des Veranstalters mindestens zwei alternative Ersatztermine vorgeschlagen. Der Teilnehmer hat das Recht, sich für einen der zwei alternativen Ersatztermine zu entscheiden. Ein Rücktritt vom Vertrag gegen volle Erstattung der Vergütung ist nur möglich, wenn der Teilnehmer einen wichtigen Grund für die Ablehnung beider Ersatztermine nachweisen kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Teilnahme an den Ersatzterminen aus gesundheitlichen, beruflichen oder familiären Gründen unmöglich ist. Der Nachweis ist durch den Teilnehmer zu führen und auf Verlangen des Veranstalters diesem vorzulegen. Liegt kein wichtiger Grund für die Absage vor, ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen und der Teilnehmer zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.

    (4) Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

    
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

    (1) Die Leistungen des Veranstalters für die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme werden vergütet; die Preise ergeben sich aus der Beschreibung der Veranstaltung auf der Homepage des Veranstalters.

    (2) Die Bereitstellung von Fortbildungsunterlagen wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht anderweitig vereinbart.

    (3) Die Gebühren werden 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei Anmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die Gebühren sofort fällig. Die Gebühren sind auf die in der Rechnung angegebenen Bankverbindung zu überweisen.

    (4) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf dem Konto des Veranstalters maßgebend. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch des Teilnehmers auf den für ihn reservierten Platz in der Fortbildung. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.

    (5) Eine Ratenzahlung ist nach vorheriger Vereinbarung mit dem Veranstalter bei einer Anzahlung von 1.500,00 EUR in drei bis zwölf monatlichen Raten möglich. Die Ratenzahlung kann nur durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist der Rest- bzw. Gesamtbetrag ohne Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung sofort fällig.

    7. 
Teilnahmebescheinigung

    Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsmaßnahme stellt der Veranstalter dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung aus.

    8. 
Werbeverbot und Vertragsstrafe

    (1) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Namen, die Marke, das Logo oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen des Veranstalters nicht für eigene werbliche Zwecke zu verwenden. Insbesondere ist es dem Teilnehmer untersagt, im Zusammenhang mit der Durchführung von Behandlungen in eigener Praxis den irreführenden Eindruck bei Patienten zu erwecken, er handele im Namen, im Auftrag oder in Kooperation mit dem Veranstalter oder dass seine Leistungen denjenigen des Veranstalters gleichgestellt seien.

    (2) Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Verpflichtung, ist der Teilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

    9. 
Haftung

    (1) Soweit im praktischen Teil der Fortbildungsmaßnahme Untersuchungen an den Demonstrationspatienten durchgeführt werden, erfolgen diese ausschließlich in der Verantwortung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet gegenüber den Demonstrationspatienten unmittelbar für alle Schäden, die bei und anlässlich der Durchführung der Veranstaltung gegenüber den Demonstrationspatienten eintreten, unabhängig davon, ob sie von ihm selbst oder etwaigen Erfüllungsgehilfen verursacht und verschuldet werden. Der Veranstalter klärt den Demonstrationspatienten hierüber vor der jeweiligen Untersuchung auf.

    (2) Der Veranstalter haftet nicht für leicht fahrlässig begangene Pflichtverletzungen. Dem Teilnehmer gegenüber haftet der Veranstalter nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, z.B. die Durchführung der Fortbildungsmaßnahme an sich. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    
10. Datenschutz

    Der Teilnehmer ist über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zur Begründung, zur Durchführung und zur Beendigung der Veranstaltung informiert.

    11. 
Verschwiegenheit

    (1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts des zwischen Ihnen geltenden Vertragsverhältnisses, eventuelle Gesundheitsdaten von Demonstrationspatienten sowie sonstige als vertraulich gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln.

    (2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang der Ausführung der Fortbildungsmaßnahme beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen der jeweiligen Partei bedürfen vorab mindestens der Textform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen obige Regelung strafrechtliche und bundesdatenschutzgesetzliche Folgen haben kann.

    (3) Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, verbreitet oder gewerblich genutzt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Verpflichtung, ist der Teilnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.